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rechtliche situation der bereitsteller von internet

 
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hosh



Anmeldedatum: 18.01.2006
Beiträge: 83
Wohnort: wse herbert-baum-str

BeitragVerfasst am: 25.01.2006, 22:40    Titel: rechtliche situation der bereitsteller von internet Antworten mit Zitat

ich will jetz niemanden davon abhalten, sein internet der community zur verfügungzustellen, aber ich frage mich, wer haftet für den inetzugang? im allg. haftet ja der inhaber des zugangs für die geschichten, die über die leitung laufen, da ihr ja warscheinlich auch keine logs habt von denen die über die gateways surfen!

mich beschäftigt die frage nicht, weil ich etwas illegales vor habe, sondern weil ich darüber mal ne diskussion anregen wollte ( oder gab es darüber schon eine?).
im grunde, könnte doch jeder ausm netz ohne gateway scheibe spielen, wenn er wollte, und würde nicht belangt werden, da er ja im netzwerk nach aussen unsichbar ist! was denkt ihr darüber?
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hok



Anmeldedatum: 28.02.2005
Beiträge: 598
Wohnort: Lindenallee/Meyerbeerstraße

BeitragVerfasst am: 25.01.2006, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

da findest du ausgiebige diskussionen im forum - vor etwa einem dreiviertel jahr...
freifunkuplinks sind KEINE provider, worauf sich dieses gesetz z.b. bezieht - die müssen keine logs speichern. im falle einer straftat müssen die ermittler dem uplinkbetreiber nachweisen, daß aus seinem rechner die straftat begangen wurde. im schlimmsten falle ist der zeitweilige einzug er hardware zu befürchten. wenn er es nicht war, gibt es keine handhabe gegen ihn. die staatsanwälte erliegen aber in der regel bei einem freifunknetz nicht der illusion, nur der der uplinkbetreiber kann es gewesen sein - sondern ermitteln anders weiter.
soweit, so kurz.
h.
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halfmoon



Anmeldedatum: 25.03.2005
Beiträge: 784
Wohnort: Ahrenshooperstr.

BeitragVerfasst am: 25.01.2006, 23:41    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Frage die eigentlich immer wieder auf INFO-Treffen fällt.
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tm-107



Anmeldedatum: 24.03.2005
Beiträge: 1130
Wohnort: Panketal - OT Schwanebeck

BeitragVerfasst am: 25.01.2006, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

bisheriges Ergebnis aller Diskussionen:

Der Uplink-Betreiber ist nur für den Verkehr verantwortlich der auch von ihm selbst generiert wurde. Die Beweislast liegt hier auf seiten des Klägers (Staatsanwalt).
Und da der Betreiber eines öffentlichen Internetzuganges via Freifunk nicht als ISP (Internet-Service-Provider) gilt muss er auch keine Logfiles führen. Somit dürfte es schwer werden (eigtl unmöglich) den wahren "Täter" herauszufinden.

gruss
tm-107
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hok



Anmeldedatum: 28.02.2005
Beiträge: 598
Wohnort: Lindenallee/Meyerbeerstraße

BeitragVerfasst am: 26.01.2006, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

@tm
hm... war das so schwer verständlich was ich geantwortet habe...? Winken
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tm-107



Anmeldedatum: 24.03.2005
Beiträge: 1130
Wohnort: Panketal - OT Schwanebeck

BeitragVerfasst am: 26.01.2006, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Äh ja sorry ... ich hatte die Seite schon ne Weile offen bevor ich geantwortet habe ... und da war dein Beitrag noch nicht vorhanden ...

Naja, doppelt hält besser Winken

gruss
tm-107
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hosh



Anmeldedatum: 18.01.2006
Beiträge: 83
Wohnort: wse herbert-baum-str

BeitragVerfasst am: 26.01.2006, 01:18    Titel: Antworten mit Zitat

aha danke für die info! dachte ich mir doch, dass solche themen schon behandelt wurden, ich nehm nächste mal die hilfe Winken
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kasn
Administrator


Anmeldedatum: 27.04.2004
Beiträge: 826
Wohnort: Berlin [hsh] Internet-Uplink: "FaulerSee"

BeitragVerfasst am: 26.01.2006, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

ich werd die frage mal in die freifunkpräsentation mitaufnehmen, dann wird das auf den infotreffen net vergessen...
_________________
Linux never looked this good.
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