Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
hosh
Anmeldedatum: 18.01.2006 Beiträge: 83 Wohnort: wse herbert-baum-str
|
Verfasst am: 25.01.2006, 23:40 Titel: rechtliche situation der bereitsteller von internet |
|
|
ich will jetz niemanden davon abhalten, sein internet der community zur verfügungzustellen, aber ich frage mich, wer haftet für den inetzugang? im allg. haftet ja der inhaber des zugangs für die geschichten, die über die leitung laufen, da ihr ja warscheinlich auch keine logs habt von denen die über die gateways surfen!
mich beschäftigt die frage nicht, weil ich etwas illegales vor habe, sondern weil ich darüber mal ne diskussion anregen wollte ( oder gab es darüber schon eine?).
im grunde, könnte doch jeder ausm netz ohne gateway scheibe spielen, wenn er wollte, und würde nicht belangt werden, da er ja im netzwerk nach aussen unsichbar ist! was denkt ihr darüber? |
|
Nach oben |
|
|
hok
Anmeldedatum: 28.02.2005 Beiträge: 598 Wohnort: Lindenallee/Meyerbeerstraße
|
Verfasst am: 26.01.2006, 00:36 Titel: |
|
|
da findest du ausgiebige diskussionen im forum - vor etwa einem dreiviertel jahr...
freifunkuplinks sind KEINE provider, worauf sich dieses gesetz z.b. bezieht - die müssen keine logs speichern. im falle einer straftat müssen die ermittler dem uplinkbetreiber nachweisen, daß aus seinem rechner die straftat begangen wurde. im schlimmsten falle ist der zeitweilige einzug er hardware zu befürchten. wenn er es nicht war, gibt es keine handhabe gegen ihn. die staatsanwälte erliegen aber in der regel bei einem freifunknetz nicht der illusion, nur der der uplinkbetreiber kann es gewesen sein - sondern ermitteln anders weiter.
soweit, so kurz.
h. |
|
Nach oben |
|
|
halfmoon
Anmeldedatum: 25.03.2005 Beiträge: 784 Wohnort: Ahrenshooperstr.
|
Verfasst am: 26.01.2006, 00:41 Titel: |
|
|
Eine Frage die eigentlich immer wieder auf INFO-Treffen fällt. |
|
Nach oben |
|
|
tm-107
Anmeldedatum: 24.03.2005 Beiträge: 1130 Wohnort: Panketal - OT Schwanebeck
|
Verfasst am: 26.01.2006, 00:58 Titel: |
|
|
Hi,
bisheriges Ergebnis aller Diskussionen:
Der Uplink-Betreiber ist nur für den Verkehr verantwortlich der auch von ihm selbst generiert wurde. Die Beweislast liegt hier auf seiten des Klägers (Staatsanwalt).
Und da der Betreiber eines öffentlichen Internetzuganges via Freifunk nicht als ISP (Internet-Service-Provider) gilt muss er auch keine Logfiles führen. Somit dürfte es schwer werden (eigtl unmöglich) den wahren "Täter" herauszufinden.
gruss
tm-107 |
|
Nach oben |
|
|
hok
Anmeldedatum: 28.02.2005 Beiträge: 598 Wohnort: Lindenallee/Meyerbeerstraße
|
Verfasst am: 26.01.2006, 01:03 Titel: |
|
|
@tm
hm... war das so schwer verständlich was ich geantwortet habe...? |
|
Nach oben |
|
|
tm-107
Anmeldedatum: 24.03.2005 Beiträge: 1130 Wohnort: Panketal - OT Schwanebeck
|
Verfasst am: 26.01.2006, 01:35 Titel: |
|
|
Äh ja sorry ... ich hatte die Seite schon ne Weile offen bevor ich geantwortet habe ... und da war dein Beitrag noch nicht vorhanden ...
Naja, doppelt hält besser
gruss
tm-107 |
|
Nach oben |
|
|
hosh
Anmeldedatum: 18.01.2006 Beiträge: 83 Wohnort: wse herbert-baum-str
|
Verfasst am: 26.01.2006, 02:18 Titel: |
|
|
aha danke für die info! dachte ich mir doch, dass solche themen schon behandelt wurden, ich nehm nächste mal die hilfe |
|
Nach oben |
|
|
kasn Administrator
Anmeldedatum: 28.04.2004 Beiträge: 826 Wohnort: Berlin [hsh] Internet-Uplink: "FaulerSee"
|
Verfasst am: 26.01.2006, 16:05 Titel: |
|
|
ich werd die frage mal in die freifunkpräsentation mitaufnehmen, dann wird das auf den infotreffen net vergessen... _________________ Linux never looked this good. |
|
Nach oben |
|
|
|